„Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“

Preußisches Oberverwaltungsgericht, 1906

Unsere Leistungen als Steuerberater

Finanzbuchhaltung und Steuererklärungen von der Kanzlei Knühmann und Ridder

Unternehmen (Gewerbetreibende/ Freiberufler)

 

Finanzbuchhaltung

Eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung schafft die Voraussetzungen zur Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflichten. Darüber hinaus ist sie ein wichtiger Informationslieferant für eine effiziente Unternehmenskontrolle.

Das wichtigste Instrument hierbei ist die aus der Finanzbuchhaltung erstellte Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Sie stellt die aktuelle Unternehmenssituation in Zahlen dar und bietet den Ansatzpunkt für eine Vielzahl von kaufmännischen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Unsere Betreuung beinhaltet die Analyse und Auswertung dieser Zahlen, die wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne erläutern. Selbstverständlich beinhaltet unser Angebot die Überwachung und Einhaltung Ihrer steuerlich relevanten Abgabe- und Zahlungstermine gegenüber dem Finanzamt.

 Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Erstellung von Auswertungen:
    • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
    • Individuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen (Spezial-BWA)
    • Liquiditätsanalysen (Kapitalflussrechnung)
    • Summen- und Saldenlisten
    • Offene-Posten-Listen
    • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Einrichtung und Führung einer Kosten- und Leistungsrechnung
    (Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnung)
  • Offene-Posten-Verwaltung
    • Laufende Überwachung der mahnfälligen Debitoren
    • Laufende Überwachung der fälligen Kreditoren
    • Durchführung eines automatisierten Mahnwesens
    • Durchführung eines automatisierten Zahlungsverkehrs
  • Beratung bei der Einrichtung und Führung einer eigenen Finanzbuchhaltung im Unternehmen mit Datenträgeraustausch

Ihre monatlichen Auswertungen erhalten Sie, je nach Wunsch, herkömmlich auf Papier oder per elektronischer Datenübermittlung.

Lohnbuchhaltung (einschließlich Baulohn)

Wir übernehmen für Sie den vollständigen Bereich der Lohnbuchhaltung. Das beinhaltet die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit den damit verbundenen Auswertungen und Meldungen für das Finanzamt, die Sozialversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften. Im Rahmen der Erstellung der Lohnbuchhaltung werden wir die steuerlich relevanten Sachverhalte, wie private Pkw-Nutzung oder Ehegattenarbeitsverträge, prüfen und die Auswirkungen mit Ihnen erläutern. Bei Bedarf werden wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch weitere individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Lohnsteuer erörtern.

Neben der normalen Lohnbuchhaltung bieten wir als Spezialgebiet die Erstellung von Baulöhnen an. Dies beinhaltet insbesondere die Be- und Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Urlaubsgelderstattung einschließlich deren Beantragung bei der Agentur für Arbeit und der Sozialkasse Bau. Unsere Auswertungen geben hier eine Übersicht über Urlaubstage, Urlaubsentgeltansprüche, Überstunden, geleistete Stunden, Zulagen, Fahrtkosten, Heimfahrten, Auslösungen und Darlehen.

 Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Erstellung von Baulohnabrechnungen
  • Online-Bereitstellung der Gehaltsüberweisungen
  • Meldungen an die zuständigen Behörden (Finanzamt, Sozialversicherungsträger, etc.)
  • Sonderleistungen (Entgeltfortzahlungsanträge, Bescheinigungen, etc.)
  • Begleitung und Betreuung von Lohnsteuer-Außenprüfungen durch das Finanzamt sowie Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung, Sozialversicherungen, Berufsgenossenschaften und Sozialkassen
  • Gestaltungsberatung Lohnsteuer

Jahresabschluss, Einnahme-Überschuss-Rechnung und betriebliche Steuern

Wir erstellen für Ihr Unternehmen den Jahresabschluss einschließlich der dazugehörigen betrieblichen Steuererklärungen für Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH oder der GmbH & Co. KG sorgen wir für die rechtzeitige Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger. Für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende bietet sich die Möglichkeit, anstatt eines Jahresabschlusses eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen. Wir erörtern Ihnen die Vor- und Nachteile und beraten Sie bei Ihrer Entscheidung. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung besprechen wir mit Ihnen in einem ausführlichen Gespräch die steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nebst Auswirkungen auf Ihre Steuerbelastung.

 Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung mit ausführlichen Erläuterungen)
  • Erstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnung mit ausführlichen Erläuterungen
  • Persönliches Jahresabschlussgespräch
  • Offenlegung des Jahresabschlusses (GmbH und GmbH & Co. KG)
  • Zusammenstellung von Unterlagen nach § 18 KWG für Banken (Papierform/ elektronisch)
  • Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen (Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer etc.)
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Führung von Einsprüchen (außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren)
  • Beratung und Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch das Finanzamt

Unternehmensberatung

Unsere Kanzlei bietet neben dem Bereich Steuerberatung auch den Bereich Unternehmensberatung an. Dabei haben wir uns auf die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen spezialisiert und bieten hier individuelle Lösungen, abgestimmt auf Ihren persönlichen Beratungsbedarf und dem Blick auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen.

Auf folgenden Beratungsfeldern verfügen wir über Kompetenz und Erfahrung:

  • Unternehmensgründung
  • Unternehmensführung
  • Unternehmensfinanzierung
  • Unternehmensverkauf

Und für Privatpersonen

 

Einkommensteuer

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können wir überprüfen, ob Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer in der richtigen Höhe einbehalten hat. Die von Ihnen getragenen Kosten sichten wir nach steuerlich zu berücksichtigenden Werbungskosten. Wir gehen mit Ihnen in einem ersten Gespräch die steuerrelevanten Sachverhalte durch und erstellen für Sie dann die unterschriftsreife Steuererklärung samt Steuervorausberechnung. Bei Bedarf besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten der Steueroptimierung.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Gewinnermittlung aus einem Nebengewerbe
  • Gewinnermittlung aus Vermietung von Wohneigentum
  • Beratung zu Kapitaleinkünften und zur Abgeltungssteuer
  • Prüfen und Ermittlung von sonstigen Einkünften (Spekulationsgewinn)
  • Steuervorausberechnung
  • Prüfung des Einkommensteuerbescheides
  • Gestaltungsberatung und Steueroptimierung
  • Führung von Einsprüchen (außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren)

Erb- und Vermögensgestaltung

  • Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
  • Gestaltung von Vermögensübertragungen (vorweggenommene Erbfolge)
  • Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Erstellen von Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
  • Altersvorsorgeplanung
  • Steueroptimierte Vermögensplanung
  • Beurteilung von Immobilieninvestitionen
  • Private Liquiditätsplanung
  • Private Vermögensaufstellung

Immobilien

  • Beratung zur Reform der Grundsteuer
  • Beratung zur Grunderwerbsteuer
  • Kaufberatung
  • Gestaltungsberatung/ Finanzierungsoptionen
  • Steuersparkonzepte